Lastschriften sind eine beliebte und viel genutzte Zahlungsmöglichkeit. Sie sind praktisch und bequem. Die meisten Menschen stehen dabei auf der Seite des Zahlenden. Als Unternehmensgründer lohnt es sich, tiefer in das Thema Lastschriften einzusteigen. In diesem Beitrag klären wir Sie über Geschäftskonten mit Lastschrifteinzug auf.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Lastschrifteinzug?
- Die Vor- und Nachteile von Lastschriften
2.1 Für wen ist ein Geschäftskonto mit Lastschrifteinzug interessant?
2.2 Sonderfall: Sammellastschriften - Ein attraktives Geschäftskonto mit Lastschrifteinzug finden
3.1 Die Kosten für Lastschriften bei einem Geschäftskonto - Das Lastschriftverfahren bei einem Geschäftskonto einrichten
- Unsere Empfehlung: Das Gründerkonto
1. Was ist ein Lastschrifteinzug?
Ein Lastschrifteinzug ermöglicht es Ihnen, Forderungen vom Konto Ihres Kunden einzuziehen. Lastschriften sind heutzutage ein sehr weit verbreitetes Zahlungsmittel, insbesondere im Online-Handel. Unternehmen, die viele wiederkehrende Zahlungen erhalten, profitieren ebenfalls überdurchschnittlich von dem SEPA-Lastschriftverfahren.
Für Kunden sowie Unternehmen ist das komfortabel: Das Unternehmen zieht den fälligen Betrag einfach ein. Ohne, dass der Kunde noch einmal aktiv werden muss.
Hierzu muss dem Zahlungsempfänger eine Erlaubnis erteilt werden: Das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat kann entweder nur für einen einmaligen Einzug oder auch für wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Liegt ein Mandat vor, so gilt eine Lastschrift als autorisiert. Ein solches Lastschriftmandat ist unbefristet. Es verfällt jedoch, wenn in einem Zeitraum von 36 Monaten keine Abbuchung stattfindet.
Es ist wichtig, zwei Formen zu unterscheiden: Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. Die Basislastschrift wird eingesetzt, wenn Forderungen von Privatkunden per Lastschrift eingezogen werden. Der Zahlungseinzug kann bei einer Basislastschrift innerhalb von acht Wochen nach der Belastung widerrufen werden. Im Fall von nicht autorisierten Lastschriften liegt die Frist sogar bei 13 Monaten. Auf diesem Weg werden Verbraucher vor unzulässigen Zahlungseinzügen geschützt.
Die SEPA-Firmenlastschrift wird im B2B-Kontext eingesetzt – für Zahlungen zwischen Unternehmen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist kein Widerruf möglich. Es sei denn, der Zahlungseinzug war auch hier nicht autorisiert. Bei einer SEPA-Firmenlastschrift ist es außerdem wichtig, dass das zahlungspflichtige Unternehmen das SEPA-Lastschriftmandat vor dem ersten Zahlungseinzug bei der eigenen Bank bestätigt.
Eingesetzt wird das SEPA-Lastschriftverfahren im SEPA-Raum. Hierzu gehören alle 28 EU-Staaten sowie weitere Länder. Darunter: Großbritannien, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Island und San Marino.
2. Die Vor- und Nachteile von Lastschriften
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet zahlreiche Vorteile. Als Zahlungsempfänger möchten Sie verspätete Zahlungen oder Zahlungsausfälle unbedingt vermeiden. Das geht mit dem Lastschriftverfahren. Somit wird eine bessere Planbarkeit erreicht. Die Abwicklung ist obendrein sehr effizient. Eine Rechnung händisch begleichen zu müssen, nimmt Zeit in Anspruch und ist fehleranfällig. Das bleibt Ihren Kunden – und Geschäftspartnern – mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erspart. Sie ziehen den Betrag nach Rechnungsstellung, wie vereinbart, vom jeweiligen Konto ein. Vergessene Zahlungen gehören der Vergangenheit an.
Diese Vorteile würden sich prinzipiell auch mit einem Dauerauftrag erreichen lassen. Daueraufträge sind jedoch aus einem Grund erheblich im Nachteil: Sie werden von Ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern eingerichtet und verwaltet – nicht von Ihnen. Ein Dauerauftrag muss von der anderen Partei angepasst werden, sollte sich der Betrag ändern. Bei einem Lastschriftmandat können Sie dies als Zahlungsempfänger anpassen.
2.1 Für wen ist ein Geschäftskonto mit Lastschrifteinzug interessant?
Das Lastschriftverfahren ist vor allem für Geschäftsmodelle mit wiederkehrenden Zahlungen geeignet. Wir möchten Ihnen einige Beispiele hierfür nennen:
- Ein Fitnessstudio mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen
- Ein Software-as-a-Service-Unternehmen mit monatlichem Abrechnungszyklus
- Ein Unternehmen, welches Immobilien oder Maschinen (unter-)vermietet
Ebenso profitieren Unternehmen, die online verkaufen. Die Zahlung per Lastschrift ist eine gängige Zahlungsmethode, die in den meisten Online-Shops angeboten wird. In einem anderen Beitrag haben wir uns mit den Anforderungen an ein Geschäftskonto speziell für Online-Shops beschäftigt.
Beachten Sie, dass bei Zahlungen von über EUR 12.500,00 in das Ausland bzw. aus dem Ausland gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank herrscht. Das kann den Einzug von größeren Beträgen im B2B-Kontext verkomplizieren.
2.2 Sonderfall: Sammellastschriften
Das SEPA-Lastschriftverfahren funktioniert nicht nur mit Einzellastschriften. Sie können Zeit sparen, indem Sie Sammellastschriften nutzen. Dabei werden alle Lastschriften gebündelt und an die Bank weitergeleitet. Obendrein reduziert eine Sammellastschrift unter Umständen die Kosten, wenn die Kosten nicht pro Lastschrift, sondern für den „Sammler“ festgesetzt werden.
3. Ein attraktives Geschäftskonto mit Lastschrifteinzug finden
Lastschriften sind zwar im Alltag weit verbreitet, werden jedoch bei Weitem nicht bei allen Geschäftskonten angeboten. Wenn die Kosten dann noch sehr attraktiv sein sollen, kann die Suche sich durchaus etwas schwierig gestalten.
Neobanken bzw. FinTechs bieten bei ihren Geschäftskonten oftmals keine Möglichkeit für Lastschrifteinzüge an. Insbesondere bei Geschäftskonten ohne Kontoführungsgebühr wird diese Möglichkeit oft schmerzlich vermisst. Sehr gängig ist die Möglichkeit zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei traditionellen Filialbanken. Hier können sich die Kosten jedoch deutlich unterscheiden. Traditionelle Banken unterscheiden sich darüber hinaus in einigen Punkten von modernen Neobanken. Erfahren Sie hier die wichtigsten sechs Unterschiede zwischen traditionellen Banken und Neobanken.
3.1 Die Kosten für Lastschriften bei einem Geschäftskonto
Bei Lastschrifteinzügen fallen für Sie als Zahlungsempfänger Buchungsentgelte an. Das gilt quasi ungeachtet dessen, für welche Bank Sie sich entscheiden. Ein Geschäftskonto mit kostenlosen Lastschrifteinzügen ist uns nämlich nicht bekannt.
Bei dem Gründerkonto der Gründerbank Stuttgart bieten wir Lastschrifteinzüge mit vergleichsweise geringen Kosten von EUR 0,15 an. Kosten von EUR 0,30 sind ebenfalls keine Seltenheit.
In diesem Beitrag haben wir bereits erwähnt, dass Zahlungspflichtige, vor allem bei Basislastschriften, relativ unkompliziert eine Lastschrift-Rückbuchung veranlassen können. Das ist für Sie als Zahlungsempfänger meist mit erheblichen Kosten verbunden.
4. Das Lastschriftverfahren bei einem Geschäftskonto einrichten
Um Lastschriften einziehen zu können, ist die Anmeldung für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können Sie, je nach Bank, über ein bereitgestelltes Formular oder über den Kundenservice veranlassen.
Im Zuge der Anmeldung für das Verfahren müssen Sie die Sonderbedingungen für das Lastschriftverfahren akzeptieren und eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank anfordern. Die Gläubiger-ID wird kostenlos und unkompliziert über die Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragt. Außerdem spielt Ihre Bonität als Zahlungsempfänger eine Rolle, sodass Sie eine Bonitätsprüfung durchlaufen müssen. Weiterhin verlangen viele Banken eine sog. Inkassovereinbarung. Damit versichern Sie, dass keine SEPA-Lastschriften ohne gültiges Lastschriftmandat einreichen.
Hinweis: Haben Sie bereits ein Gründerkonto bei der Gründerbank Stuttgart, so hilft Ihnen Ihr persönlicher Gründerberater bei der Beantragung.
Ist alles erledigt, können Sie damit beginnen, Lastschriften einzuziehen. Dabei müssen Sie über ein gültiges Lastschriftmandat von Ihren Kunden verfügen. Eine Vorlage hierfür stellt Ihnen Ihre Bank sicherlich gerne zur Verfügung. Haben Sie Ihr Geschäftskonto bei der Gründerbank Stuttgart, so wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Gründerberater.
Sie müssen jedem SEPA-Lastschriftmandat eine Mandatsreferenz zuweisen. Zusätzlich muss die Gläubiger-Identifikationsnummer bei jeder Lastschrift angegeben werden. So kann jeder Zahlungseinzug eindeutig nachvollzogen werden. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die in einem SEPA-Lastschriftmandat enthalten sein müssen:
- Bezeichnung des Lastschriftmandats
- Angaben zu Ihrem Unternehmen (inkl. Gläubiger-Identifikationsnummer!)
- Mandatsreferenz
- Angaben zum Zahlungspflichtigen (inkl. Kontoverbindung!)
- Mandatstyp
- Datum, Ort und Unterschrift des Zahlungspflichtigen
Beachten Sie: Bei der Basislastschrift können Verbraucher innerhalb von 8 Wochen selbst die Rückbuchung veranlassen. Bei einer SEPA-Firmenlastschrift geht das nur bei nicht autorisierten Lastschriften. In der Praxis sollten Sie immer darauf achten, ein gültiges Lastschriftmandat zu besitzen. Die Kosten für eine Lastschrift-Rückbuchung sind nicht unerheblich. Weiterhin wird die Bank eine Lastschrift nicht einlösen, sollte das Konto des Zahlungspflichtigen nicht ausreichend gedeckt sein.
Erinnerung: Wie eingangs erwähnt, erstreckt sich das SEPA-Lastschriftverfahren nur auf den SEPA-Raum. Ein Lastschrifteinzug außerhalb der EU bzw. teilnehmenden Ländern ist daher nicht möglich.
5. Unsere Empfehlung: Das Gründerkonto
Lastschriften können den Unternehmeralltag erheblich erleichtern. Insbesondere Unternehmen, die regelmäßige, wiederkehrende Zahlungen erhalten, profitieren überdurchschnittlich. Dazu gehören etwa monatliche Abonnements oder auch Lizenzen, die in einem festen Turnus bezahlt werden.
Mit dem Gründerkonto der Gründerbank Stuttgart haben wir ein einfaches, aber leistungsstarkes Geschäftskonto für die verschiedensten Gründungsvorhaben geschaffen. Auf Lastschriften wollten wir dabei keinesfalls verzichten. Wenn Sie also ein Geschäftskonto mit Lastschrifteinzug suchen, ist das Gründerkonto eine erstklassige Wahl. In einem anderen Beitrag haben wir das Gründerkonto mit allen Funktionen und Vorteilen im Detail erklärt.