Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist bei einer Vielzahl von Instituten bequem online möglich. Nichtsdestotrotz: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einige Unterlagen im Zuge der Kontoeröffnung bereitstellen – nur eben meist digital. Was alles benötigt wird, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
- Wann müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen?
- Rechtsformen: Die Unterschiede bei der Kontoeröffnung
2.1 Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für natürliche Personen
2.2. Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für juristische Personen
2.3. Alle notwendigen Unterlagen als Übersicht - Unterschiede zwischen Filialbanken und Onlinebanken
- Wie eröffnet man ein Geschäftskonto?
4.1. Die Verfahren zur Identitätsfeststellung - Empfehlung: Frühzeitig planen!
1. Wann müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen?
Vor Eröffnung eines Geschäftskontos fragen sich viele Gründer: “Muss ich überhaupt ein Geschäftskonto haben?”
Die Antwort ist: Grundsätzlich sind nur Kapitalgesellschaften verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unterliegen dieser Pflicht nicht. Es wäre also möglich, das private Girokonto zu nutzen. Es ist trotzdem immer ratsam, ein eigenes Geschäftskonto zu führen, um private und geschäftliche Finanzen sauber voneinander zu trennen. In der Praxis schließen viele Banken in den AGB die gewerbliche Nutzung des Privatkontos ohnehin aus. Oftmals bleibt damit nur der Weg über die Eröffnung eines separaten Geschäftskontos.
Der richtige Zeitpunkt, ein Geschäftskonto zu eröffnen, ist direkt bei Gründung, bevor erste Transaktionen ein- und ausgehen. Im Beispiel einer GmbH-Gründung zahlen die Gesellschafter das geforderte Stammkapital bei Gründung auf das Firmenkonto ein.
2. Rechtsformen: Die Unterschiede bei der Kontoeröffnung
Lediglich juristische Personen sind dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Außerdem unterscheidet sich hierbei auch der Prozess der Unternehmensgründung spürbar. Die Voraussetzungen sowie die benötigten Unterlagen für die Eröffnung eines Geschäftskontos als juristische Person sind wesentlich umfangreicher.
Als natürliche Person ist sowohl die eigentliche Gründung als auch die Eröffnung eines Geschäftskontos deutlich einfacher und schneller zu vollziehen. Hierbei handelt sich um keine eigenen Rechtspersonen. Die Gründer tragen als Privatpersonen alle Rechte und Pflichten. Zu den natürlichen Personen zählt man im geschäftlichen Bereich:
- Einzelunternehmer: Hierunter fallen Gewerbetreibende, Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Einzelkaufleute
- Personengesellschaften: Der klassische Fall ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaften hingegen gelten als juristische Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit. Dazu gehören:
- GmbH (bzw. GmbH in Gründung)
- UG
- AG
- eG
- KGaA
- eV
2.1 Geschäftskonto als natürliche Person eröffnen
Die Eröffnung eines Geschäftskontos als natürliche Person gelingt normalerweise schnell und einfach. Je nach Finanzinstitut können die angeforderten Unterlagen jedoch variieren. Typische Unterlagen sind:
- Dokument zur Identitätsbestätigung (Personalausweis oder Reisepass)
- Gewerbeanmeldung (Freiberufler wie bspw. Anwälte oder Steuerberater reichen anstelle der Gewerbeanmeldung die Steuernummer ein)
- Kundenstammvertrag
- ggf. Vollmachten für weitere Verfügungsberechtigte
- Steueridentifikationsnummer
Im Zuge der Kontoeröffnung wird außerdem zwischen Gewerbetreibenden mit und ohne Handelsregistereintrag unterschieden. Nehmen Sie als Einzelunternehmer eine Handelsregistereintragung vor, so ist ebenfalls ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Im Falle einer GbR-Gründung gilt es außerdem, eine Kopie des GbR-Vertrags und ggf. Vertretungsberechtigungen sowie Vollmachten bereitzustellen.
Oftmals wird die Bank an Bonitätsnachweisen interessiert sein und beispielsweise eine Bonitätsauskunft der Schufa vornehmen. Das zielt insbesondere darauf ab, die Kreditwürdigkeit hinsichtlich Kontokorrentkredithöhe oder Verfügungsrahmen einer Kreditkarten festzulegen. Weiterhin kann es im Interesse von Selbstständigen bzw. Freiberuflern sein, Kontoauszüge aus der Vergangenheit einzureichen, um die Kreditwürdigkeit zu verbessern. Dies ist jedoch selten verpflichtend.
Hinweis: Bei dem Gründerkonto der Gründerbank erhalten Sie von Beginn an sowohl Kreditkarte als auch Kontokorrentkredit – ohne Nachweise.
2.2 Geschäftskonto als juristische Person eröffnen
Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, sind nicht Sie der Inhaber Ihres Geschäftskontos, sondern die Gesellschaft. Die juristische Person. Die Eröffnung eines Geschäftskontos kann nur durch den Geschäftsführer bzw. durch eine von dem Geschäftsführer bevollmächtigte Person durchgeführt werden. Üblicherweise haben Sie dann folgende Unterlagen einzureichen:
- Dokument zur Identitätsbestätigung (Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschaftern)
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag und Gesellschafterliste
- Kundenstammvertrag
- Wirtschaft-ID/Steueridentifikationsnummer
- ggf. Vollmachten für weitere Verfügungsberechtigte
Befinden Sie sich noch in der Gründungsphase einer GmbH (GmbH in Gründung), so wird anstelle der Handelsregisterauszugs der unterschriebene, notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag verlangt. Den Handelsregisterauszug reichen Sie nach Eintragung nach.
2.3 Übersicht zu allen Voraussetzungen und Unterlagen
Die verschiedenen Gesellschaftsformen lassen das Thema schnell komplex wirken. Das ist es jedoch überhaupt nicht. Lassen Sie sich also keinesfalls von Voraussetzungen oder angeforderten Unterlagen bei der Geschäftskontoeröffnung abschrecken. Um eine schnelle Übersicht zu bieten, haben wir alle Punkte noch einmal tabellarisch aufbereitet. So sehen Sie auf einen Blick, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Rechtsform bzw. Kontoinhaber | Notwendige Unterlagen |
---|---|
Einzelunternehmen / Gewerbetreibender (ohne Handelsregistereintragung) | ● Personalausweis oder Reisepass ● Gewerbeanmeldung ● Steueridentifikationsnummer ● Kundenstammvertrag ● optional: Vollmachten |
Einzelunternehmen / Gewerbetreibender (mit Handelsregistereintragung) | ● Personalausweis oder Reisepass ● Gewerbeanmeldung ● Steueridentifikationsnummer ● Kundenstammvertrag ● Handelsregisterauszug ● optional: Vollmachten |
Freiberufler (nach § 6 Gewerbeordnung) | ● Personalausweis oder Reisepass ● Steueridentifikationsnummer ● Kundenstammvertrag ● optional: Vollmachten |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | ● Personalausweis oder Reisepass (aller Gesellschafter) ● GbR-Vertrag ● Steueridentifikationsnummer ● Kundenstammvertrag ● Vertretungsberechtigung ● optional: Vollmachten |
GmbH, GmbH in Gründung, GmbH & Co. KG, KG, OHG | ● Personalausweis oder Reisepass (aller Gesellschafter) ● notarieller Gesellschaftsvertrag (bei GmbH in Gründung) ● Handelsregisterauszug (bei vollzogener Gründung) ● Gesellschaftervertrag und Gesellschafterliste ● Steueridentifikationsnummer ● Kundenstammvertrag ● Vertretungsberechtigung ● Freistellungserklärung / Vollmacht / Bürgschaftserklärung (bei GmbH in Gründung) ● optional: Vollmachten |
3. Unterschiede zwischen Filialbanken und Onlinebanken
Welche Dokumente anzufordern sind, können Banken nur bedingt selbst entscheiden. Es gibt einige Unterlagen, die verpflichtend sind. Die Legitimationsprüfung ist für jede Bank gesetzlich vorgeschrieben. Hier existieren also in der Regel keine Unterschiede, die auf die Form einer Filialbank oder auf die Form einer reinen Onlinebank zurückzuführen sind.
Bei einer Filialbank haben Sie aber die Option, Ihr Geschäftskonto persönlich in der Filiale zu eröffnen. Im Falle der Gründerbank haben Sie dabei von Beginn an einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie bei auftauchenden Fragen immer unterstützt. Bei einer Onlinebank hingegen erfolgt die Kommunikation rein telefonisch, postalisch oder online. Falls Sie allgemein mehr über die Unterschiede zwischen traditionellen Banken und Neobanken erfahren möchten, verweisen wir Sie gerne auf diesen Artikel.
4. Wie eröffnet man ein Geschäftskonto?
In diesem Beitrag ging es bislang in erster Linie darum, welche Voraussetzungen für die Kontoeröffnung existieren und welche Unterlagen erforderlich sind. Aber wie startet man eigentlich die Eröffnung eines Geschäftskontos und wie läuft das alles ab? Im Fall der Gründerbank Stuttgart haben wir hier einen eigenen Artikel geschrieben, den Sie unbedingt lesen sollten. Dort schildern wir unseren gesamten Eröffnungsprozess im Detail. So wissen Sie über jeden Schritt Bescheid. Die Eröffnung beginnt üblicherweise mit einer Online-Registrierung. So wird der Eröffnungsprozess in Gang gesetzt. Sie können die Kontoeröffnung für das Gründerkonto der Gründerbank Stuttgart hier starten.
4.1 Die Verfahren zur Identitätsfeststellung
Eine Kontoeröffnung muss sicher sein. Damit niemand in Ihrem Namen ein Konto eröffnen kann, muss die Identität des Kontoinhabers (bzw. Unternehmensinhabers) nachgewiesen werden. Im Fall einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern betrifft das alle beteiligten Personen, die auf das Konto zugreifen möchten. Als Identitätsnachweise werden normalerweise Personalausweis oder Reisepass akzeptiert. Heutzutage gibt es verschiedene Verfahren, um die Identität zu verifizieren. Welches Verfahren eingesetzt wird, variiert von Bank zu Bank. Das sind die drei gängigsten Verfahren zur Identitätsbestimmung:
- Vor Ort in der Filiale einer Filialbank
- In einer Filiale der Deutschen Post mittels PostIdent-Verfahren
- Digital über das VideoIdent-Verfahren
Bei der Gründerbank haben wir uns dazu entschieden, die Kontoeröffnung mittels VideoIdent-Verfahren zu ermöglichen. So müssen Sie weder zu uns in die Filiale noch zur nächsten Postfiliale, sondern können die Verifizierung bequem von zuhause aus vornehmen.
5. Unsere Empfehlung: Früh planen!
Sobald Sie sich für das perfekte Geschäftskonto entschieden haben, beschaffen Sie sich vorzugsweise direkt alle nötigen Unterlagen, die Sie für die Eröffnung Ihres Geschäftskontos benötigen. Je schneller die Bank alle nötigen Unterlagen von Ihnen erhält, desto schneller ist die Eröffnung des Firmenkontos abgeschlossen. So können Sie innerhalb kürzester Zeit ohne Einschränkung Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.