Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung sind in Deutschland beliebte Rechtsformen, weil bei einer Insolvenz das private Eigentum der Inhaber und deren Familien geschützt ist. Und das ist auch gut so. Denn unverhofft kommt oft und auch bei bester Unternehmensführung hat man nicht immer alles im Griff, wie ja gerade die Erfahrungen in der Pandemiezeit gezeigt haben. Aber stimmt das auch in allen Fällen? Mein Haus, mein Auto, mein Vermögen – ist das persönliche Hab und Gut wirklich unantastbar?
Keine Regel ohne Ausnahme
Eine GmbH oder UG ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen, dem Stammkapital. Im Falle einer Insolvenz haftet das Unternehmen nur für Schulden in Höhe dieses Vermögens. Für die Gesellschafter heißt das, dass sie in der Regel höchstens das Geld verlieren, das sie als Einlage in das Stammkapital eingezahlt haben. Aber es gibt eben auch Fälle, in denen ein Gesellschafter mit seinem persönlichen Vermögen haften muss.
Die wichtigsten persönlichen Haftungsrisiken sollten Existenzgründer kennen.
1. Verwendung des Stammkapitals für nicht vorgesehene Zwecke
Prinzipiell darf das Stammkapital der GmbH/UG für Geschäftszwecke wie z. B. Investitionen oder die Deckung laufender Kosten verwendet werden. Unzulässig ist jedoch, die Stammeinlagen wieder an die Gesellschafter zurückzuzahlen. Das gilt auch für sog. verdeckte Sacheinlagen. Ein Beispiel: Der Gesellschafter zahlt seine Stammeinlage zunächst als Bareinlage ein, die GmbH/UG nutzt das Geld dann aber um eine Sache, z. B. ein Fahrzeug oder Maschinen vom Gesellschafter zu erwerben. Unzulässige Verwendung der Stammeinlagen kann zur Haftung oder sogar zur Strafbarkeit führen.
2. GmbH/UG in Gründung (i.Gr.)
Bis die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist, ist sie nur eine Vorstufe. In dieser Phase können bereits Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden. Dabei haften die Gründer jedoch persönlich und unmittelbar mit ihrem ganzen Privatvermögen, wenn etwas schief läuft. Die Haftungsbeschränkung tritt erst mit dem erfolgreichen Register-Eintrag der GmbH/UG ein.
3. Persönliche Bürgschaft für Unternehmensdarlehen
Hinterlegen Gesellschafter für die Bewilligung eines Bankkredits an die GmbH/UG eine persönliche Bürgschaft als Sicherheit, haften sie als Bürgen unbeschränkt mit ihrem Privateigentum, falls die Gesellschaft das Darlehen nicht zurückzahlen kann.
4. Steuerpflichten der Gesellschaft
Geschäftsführende Gesellschafter sind verantwortlich für die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten der GmbH/UG, wie Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer. Sie haften persönlich in vollem Umfang für die Steuerschuld, wenn durch ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Steuern nicht oder nicht rechtzeitig abgeführt wurden.
5. Schäden durch Mitarbeiter-Verschulden
Geschäftsführende Gesellschafter können auch haftungspflichtig sein für Kosten Dritter, die durch Fehler von Mitarbeitern verursacht wurden. Arbeitnehmer gelten als sog. Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Entsprechend haftet der Arbeitgeber für ein Verschulden seiner Mitarbeiter wie für eigenes Verschulden.
6. Vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung der GmbH/UG oder Dritter
Ist man als Gesellschafter auch Geschäftsführer, haftet man mit dem Privatvermögen auch gegenüber der GmbH/UG, gegenüber den anderen Gesellschaftern sowie gegenüber Dritten, wenn man die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Das Spektrum möglicher Haftungsfälle reicht von falschen Prospektangaben bis hin zur Insolvenzverschleppung.
7. Umweltvergehen
Werden durch umweltgefährdende Anlagen oder Aktivitäten der GmbH/UG Personen oder Sachen geschädigt, muss diese Entschädigung leisten. Unter Umständen muss auch der Geschäftsführer persönlich mit seinem privaten Vermögen dafür einstehen.
FAZIT: Guter Rat lohnt sich
Die Haftungsregelungen im Einzelnen sind sehr komplex. Über Ihre spezifischen potenziellen Risiken und wie Sie sich schützen können, sollten Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater sprechen. Die Gründerbank stellt gerne die passenden Kontakte aus ihrem Netzwerk für Sie her.